Sowie das Niederschlagswasser den Abwasseranlagen zufließt, unterliegt die Entsorgung strengen genehmigungs- und strafrechtlichen Vorgaben, die wir als Entsorgungsunternehmen zu erfüllen und nachzuweisen haben.
In Coburg existiert ein gesplitteter Gebührensatz für das Schmutz- und Regenwasser, was insofern gerecht ist, dass derjenige mit einer größeren eingeleiteten Regenwassermenge auch mehr Entgelt zu entrichten hat.
Hauseigentümer können aber durch geeignete Maßnahmen Kosten einsparen. Dazu gehören zum Beispiel:
Zur Abrechnung des Schmutzwassers werden die aus den öffentlichen Wasserversorgungsanlagen entnommenen Mengen vom Trinkwasserversorger festgestellt. Der Nachweis der aus den privaten Wasserversorgungsanlagen (zum Beispiel eigene Brunnen, Zisternen) entnommenen sowie der verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Die Zählerstände sind jährlich bis zum 31. Dezember beim CEB einzureichen.
Hierfür ist das Formular “Ablesung Zisterne“ zu verwenden.
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