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Abwasser - Ihre Fragen zum Thema Abwasser

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Sie möchten gerne wissen, was Abwasser ist?

Abwasser ist durch Gebrauch in Haushalten und Betrieben verändertes abfließendes Wasser und jedes in die Kanalisation gelangendes Wasser. Man unterscheidet zum Beispiel Schmutz-, Regen-, Mischwasser.

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Sie möchten gerne wissen, was Niederschlagswasser ist?

Niederschlagswasser ist Wasser aus atmosphärischem Niederschlag (zum Beispiel Regen, Schnee, Hagel usw.). Regenwasser ist abfließendes Niederschlagswasser (Niederschlag, der nicht im Boden versickert ist und von Bodenoberflächen oder von Gebäudeaußenflächen in die Abwasseranlagen eingeleitet wird.)

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Sie möchten gerne wissen, warum Sie Niederschlagswassergebühren bezahlen müssen?

Auf den befestigten oder verdichteten Flächen ihres Grundstückes (Dach, Stellplatz, Wege usw.) kann das Niederschlagswasser nicht mehr versickern und muss mittels der Entwässerungsanlagen (Kanäle, Rückhaltebecken) abgeleitet werden, um es schadlos (keine Gebäudevernässung und Überflutung) zu entsorgen.

Sowie das Niederschlagswasser den Abwasseranlagen zufließt, unterliegt die Entsorgung strengen genehmigungs- und strafrechtlichen Vorgaben, die wir als Entsorgungsunternehmen zu erfüllen und nachzuweisen haben.

In Coburg existiert ein gesplitteter Gebührensatz für das Schmutz- und Regenwasser, was insofern gerecht ist, dass derjenige mit einer größeren eingeleiteten Regenwassermenge auch mehr Entgelt zu entrichten hat.

Hauseigentümer können aber durch geeignete Maßnahmen Kosten einsparen. Dazu gehören zum Beispiel:

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Sie möchten gerne wissen, ob eine Zisterne bei der Gebührenerhebung berücksichtigt wird?

Gemäß der Gebührensatzung § 3, (3)  wird die Nutzung einer Zisterne ab einer Mindestgröße von 2.000 Liter bei der Ermittlung der abflusswirksamen Flächen berücksichtigt. Je 1.000 Liter Rückhaltevolumen reduziert sich die anrechenbare Fläche um fünf Quadratmeter (ohne Brauchwassernutzung). Wird aus der Zisterne eine Brauchwassernutzungsanlage gespeist, so reduziert sich die anrechenbare Fläche um zehn Quadratmeter je 1.000 Liter Rückhaltevolumen.

Zur Abrechnung des Schmutzwassers werden die aus den öffentlichen Wasserversorgungsanlagen entnommenen Mengen vom Trinkwasserversorger festgestellt. Der Nachweis der aus den privaten Wasserversorgungsanlagen (zum Beispiel eigene Brunnen, Zisternen) entnommenen sowie der verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Die Zählerstände sind jährlich bis zum 31. Dezember beim CEB einzureichen.

Hierfür ist das Formular “Ablesung Zisterne“ zu verwenden.

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Sie möchten gerne wissen, was Sie bei der Neuerrichtung/Änderung Ihrer Grundstücksentwässerung beachten müssen?

Vor Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage sind zur Genehmigung des Vorhabens gemäß § 10 der Entwässerungssatzung entsprechende Planunterlagen beim CEB einzureichen.

Kontakt

Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an:

Telefon: (0 95 61) 7 49-51 11

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