In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden.
Einige Stoffe wie Lebensmittelreste, Binden, Windeln et cetera behindern und verteuern massiv den Unterhalt von Kanalisation und Kläranlage und gehören keinesfalls in die Toilette.
Weiteres zum Verbot des Einleitens erfahren Sie unter § 15 Entwässerungssatzung und der Anlage zu § 15 Abs. 2.