Für mehr Qualität im Leben

Kanalisation - Grundstücksentwässerung - Gartenwasser

Gemäß Entwässerungsgebührensatzung kann nachweislich auf dem Grundstück verbrauchtes oder zurückgehaltenes Wasser bei der Berechnung der Abwassermenge in Abzug gebracht werden.

Der Nachweis des verbrauchten Gartenwassers ist durch geeichte und geeignete Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu installieren hat.
Hier können Sie sich das Merkblatt Gartenwasser herunterladen. (*.pdf, 300 KB)
Der Zählerstand ist jährlich bis 10. Januar des auf den Verbrauchszeitraumes folgenden Kalenderjahres einzureichen. Hierfür ist das Formular „Ablesung Gartenwasser“ zu verwenden.

Hier können Sie sich die Ableseformular Gartenwasser herunterladen. (*.pdf, 28 KB)  

Siehe hierzu: §§ 2, 7 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens CEB. (*.pdf, 38 KB)

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Donnerstag, 24.05.2012
16:00 bis 18:00 Uhr
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