Einige Stoffe wie Lebensmittelreste, Binden, Windeln et cetera sind feste Abfallstoffe. Sie gehören daher in die Mülltonne und nicht in die Spültoilette. Außerdem vermeiden Sie teure Verstopfungen Ihrer eigenen Haus- und Grundstückentwässerung.
Weiteres zum Verbot des Einleitens erfahren Sie unter § 15 Entwässerungssatzung und der Anlage zu § 15 Abs. 2, *.pdf, 38 KB.