Deshalb ist es sinnvoll, sich vor dem Erwerb eines Grundstückes (Bei industriell oder gewerblich genutzten Flächen wird es dringend empfohlen!) über mögliche Altlasten zu informieren.
Dabei bedeutet „saniert“ oder „altlastenfrei“ aber nicht unbedingt "kontaminationsfrei", das heißt, es können Restbelastungen verblieben sein, von denen aber keine Gefahr mehr ausgeht. Sind im Zuge der Nachnutzung Aushubarbeiten erforderlich und muss der kontaminierte Boden eines solchen Grundstückes entsorgt werden, können aber für den Grundstückseigentümer zusätzliche Entsorgungskosten entstehen.