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Was bedeutet "altlastenfrei" beim Grundstückskauf?

Mit dem Erwerb eines Grundstückes übernimmt der Käufer auch die Verantwortung dafür. Stellt sich heraus, dass auf dem Grundstück Verunreinigungen des Untergrundes und/oder des Grundwassers vorliegen, hat dies unter Umständen nicht nur eine Wertminderung des Grundstückes zur Folge. Kann der Verursacher der Verunreinigung nicht mehr festgestellt werden oder ist dieser nicht mehr greifbar, kann der neue Grundstückseigentümer zu gegebenenfalls finanziell sehr aufwendigen Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen verpflichtet werden.

Deshalb ist es sinnvoll, sich vor dem Erwerb eines Grundstückes (Bei industriell oder gewerblich genutzten Flächen wird es dringend empfohlen!) über mögliche Altlasten zu informieren.

Dabei bedeutet „saniert“ oder „altlastenfrei“ aber nicht unbedingt "kontaminationsfrei", das heißt, es können Restbelastungen verblieben sein, von denen aber keine Gefahr mehr ausgeht. Sind im Zuge der Nachnutzung Aushubarbeiten erforderlich und muss der kontaminierte Boden eines solchen Grundstückes entsorgt werden, können aber für den Grundstückseigentümer zusätzliche Entsorgungskosten entstehen.

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Donnerstag, 24.05.2012
16:00 bis 18:00 Uhr
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