Dabei sind die Winterdienstfahrzeuge schon ab 03:00 Uhr morgens unterwegs, um möglichst bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs um 06:30 Uhr die Straßen der Dringlichkeitsstufe I befahrbar zu machen. Im Anschluss daran werden die Straßen der Dringlichkeitsstufe II und III winterdienstlich behandelt. Bei extremen Wetterlagen und bei andauerndem Schneefall, aber auch zur Vorbeugung von Straßenglätte wird oft bis gegen 22:00 Uhr geräumt und gestreut./font>