Die Anlieger haben an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 09:00 Uhr die Straßen von Schnee zu räumen und bei Glätte mit Sand oder Splitt, jedoch nicht mit Tausalz, zu bestreuen. Nur bei besonderen Verhältnissen (zum Beispiel an Treppen, an starken Steigungen, bei Eisregen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Die Räum- und Streuarbeiten sind - sofern erforderlich - bis 20:00 Uhr zu wiederholen.
Hier können Sie sich die Verordnung der Stadt Coburg über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter herunterladen. (*.pdf, 43 KB)