Für mehr Qualität im Leben

Straßen/Gewässer - Stadtreinigung/Abfall - Gemeinsamer Bereich - Räum- und Streupflicht

Schneeräumfahrzeug
Schneeräumfahrzeug
Die Räum- und Streupflicht der Anlieger nach der geltenden Satzung kann durch den Winterdienst des CEBs nicht ersetzt werden. Aus diesem Grund ist jeder Bürger dazu aufgerufen, die Gehwege vor seinem Grundstück bei Schnee zu räumen und bei Eis zu streuen. 

Die Anlieger haben an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 09:00 Uhr die Straßen von Schnee zu räumen und bei Glätte mit Sand oder Splitt, jedoch nicht mit Tausalz, zu bestreuen. Nur bei besonderen Verhältnissen (zum Beispiel an Treppen, an starken Steigungen, bei Eisregen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Die Räum- und Streuarbeiten sind - sofern erforderlich - bis 20:00 Uhr zu wiederholen.

Hier können Sie sich die Verordnung der Stadt Coburg über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter herunterladen. (*.pdf, 43 KB)

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Donnerstag, 24.05.2012
16:00 bis 18:00 Uhr
Wirtsgrund

Wir kuemmern uns um jeden Dreck!

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