Für mehr Qualität im Leben

Straßen/Gewässer - Stadtreinigung/Abfall - Gemeinsamer Bereich - Winterdienst

Die im Winter durch Schneefall und Glätte auftretenden Verkehrsgefährdungen auf Fahrbahnen und Gehwegen werden vom Winterdienst des CEBs im Rahmen seiner finanziellen und sachlichen Leistungsfähigkeit und nach den Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes beseitigt. Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht auf den Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen.

Außerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht grundsätzlich nur für besonders gefährliche Fahrbahnstellen, für Busstrecken, unerwartete und steile Gefällestrecken, unübersichtliche Kurven, wichtige Straßenkreuzungen und Plätze, stark befahrene Straßen, Bahnübergänge, wichtige Brücken und gepflasterte Straßen.

Grundsätzlich gilt für den Winterdienst: „Räumen geht vor Streuen“. Soweit dies nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ausreicht, werden für die Streuung hochtechnisierte Fahrzeuge und Ausrüstungen eingesetzt, die unter anderem eine genaue Dosierung der Streumittelmenge ermöglichen. Umweltaspekten wird somit soweit möglich Rechnung getragen.

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Donnerstag, 09.02.2012
15:00 bis 17:00 Uhr
Wertstoffhof

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